Mittwoch, 23. Mai 2012

Tarifvertrag Metall auch für Hessen und Rheinland-Pfalz übernommen

Zwischen Arbeitgebern und IG Metall wurde am Dienstag vereinbart, dass der Pilottarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie auch für Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Saarland übernommen wird.

                                                                 Wiesbadener Kurier, 23.05.2012, S. 3

Dienstag, 15. Mai 2012

Belastungen in der Arbeitswelt

Ein Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, weil aus betriebswirtschaftlichen und gesundheitlichen Aspekten aktueller denn je sind die Belastungen der modernen Arbeitswelt.

Aus diesem Grunde hat sich auch das BMAS mit Bundesministerin von der Leyen, selbst Medizinerin, damit auseinandergesetzt.
O-Ton der Veranstaltung waren die zunehmende Komplexität der Arbeitswelt und die damit einher gehende Steigerung der psychischen Belastungen.
Die körperlichen Belastungen sinken, die psychischen steigen.

Allerdings folgen häufig körperliche den psychischen Belastungen bzw. werden durch letztere verursacht.

Psychische Gesundheit in Unternehmen und Betrieben soll gefördert werden.

Die Zahlen künftiger statistischer Untersuchungen bleiben abzuwarten, in der Hoffnung auf Verbesserungen in der Arbeitswelt für alle.

Freitag, 11. Mai 2012

Altersdiskriminierung, allgemein

Was bedeutet Altersdiskriminierung?

Die Diskriminierung wegen des Lebensalters bedeutet z.B. die Diskriminierung, weil jemand ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Genauso ist der Fall zu beurteilen, wenn ein bestimmtes Lebensalter nicht erreicht ist. Das bedeutet also: Unter Altersdiskriminierung fällt nicht nur die Diskriminierung der Älteren, weils sie mehr Lebensjahre "auf dem Buckel" haben, sondern auch die Diskriminierung Jüngerer, die noch nicht so viele Lebensjahre zurück gelegt haben.

Altersdiskriminierung, Urlaub

Die Anknüpfung an das Lebensalter im Hinblick auf die Anzahl der Urlaubstage ist eine Altersdiskriminierung.

Die Entscheidung dazu: BAG 9 AZR 529/10

Kündigung wegen "Stalking"

Einem Arbeitnehmer wurde außerordentlich gekündigt, weil er einer Kollegin zu nahe getreten ist.
Der Vorwurf der Kollegin: Er habe sie in unerträglicher Weise belästigt und bedrängt.
Kündigungsgrund waren nicht-dienstliche Kontaktaufnahmen gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Kollegin, Emails, Anrufe, Besuche.
Unter anderem habe der Arbeitnehmer der Kollegin gedroht, sie bekomme keine feste Stelle, wenn sie keinen Kontakt mit ihm pflege.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung in einem solchen Fall gerechtfertigt sein kann und hat die Sache zur Entscheidung an das Landesarbeitsgericht Frankfurt zurück verwiesen.

Aktenzeichen der Entscheidung: 2 AZR 258/11

Montag, 7. Mai 2012

Schwierigkeiten in Flugbetrieben

Cirrus Airlines, Contact Air - weitere werden folgen: Flugbetriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind inzwischen eher die Regel als die Ausnahme.

Spannend werden die Maßnahmen sein, die jetzt ergriffen werden.

Wichtig für Gewerbetreibende: Wehren Sie sich!


PMS war in einigen Fällen Gegner - und hat immer verloren oder sich gleich "geschlagen" gegeben.

Der SWR hat über entsprechende Fälle berichtet:
http://www.swr.de/marktcheck/haus-einkauf/teure-werbung-tierheim/-/id=2249286/nid=2249286/did=9447250/gcv8l2/index.html